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MdB Andreas Schwarz erhält in Sachen Hilfen für Brauereigaststätten Rückmeldung aus dem Finanzministerium

Veröffentlicht am 24.12.2020 in Allgemein

Andreas Schwarz, Foto (c) Steven P. Carnarius

Bis zuletzt wurde über einen vereinfachten Zugang für Brauereigaststätten bei den laufenden November- und Dezemberhilfen verhandelt. Nun zeichnet sich eine Lösung ab, die zumindest einigen Betrieben helfen könnte.

Seit November setzte sich der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz für die Belange der fränkischen Brauereigaststätten bei der Bundesregierung ein. Ziel war ein vereinfachter Zugang  bei den sogenannten Novemberhilfen. Viele der mittelständischen Handwerksbetriebe wurden trotz Schließungsauflagen für die Gastronomie bei den Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt. Grund war der Außerhausverkauf der Getränke, der auch während des Lockdowns weiterläuft und einen zu großen Anteil am Gesamtumsatz ausmachte.

Ein Tag vor Heiligabend erhielt der SPD-Politiker nun Nachricht aus dem Finanzministerium. Danach können Betriebe außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragen, wenn die Umsätze aus dem Betrieb der Gaststätte zusammen mit den Umsätzen aus dem Vertrieb von Getränken z.B. an geschlossene Restaurants und Kneipen 80 Prozent vom Gesamtumsatz übersteigen.

„Dies kann vielen Betrieben in ihrer schweren Situation helfen“, kommentiert Schwarz die Rückmeldung des Finanzministeriums. Weiterhin sollen mit den geplanten Überbrückungshilfen III, die ab Januar kommen, Umsatzausfälle der Monate November und Dezember 2020 auch rückwirkend geltend gemacht werden können.

„Die wirtschaftliche Situation unserer Brauereigaststätten bleibt weiterhin kritisch. Wir müssen die Entwicklungen der Branche deshalb im Blick behalten“, so Schwarz abschließend.

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